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Aufgaben

Wer kann sich an uns wenden?

An die Ombudsstelle können sich alle Personen wenden, die mit der Stadtverwaltung ein Problem haben – unabhängig von Alter, Nationalität und Wohnsitz. Die Ombudsstelle steht auch juristischen Personen offen.

Die städtischen Mitarbeitenden können sich bei personalrechtlichen Fragen oder Konflikten am Arbeitsplatz bei der Ombudsstelle beraten lassen. Um Vermittlung angerufen werden kann die Ombudsstelle nach Gesprächen mit der Dienstabteilung Personal bzw. mit dem Rektorat (bei Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste).