Aufgaben
Was macht die Ombudsstelle?
Als Ombudsstelle vermitteln wir bei Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung. Bei Beanstandungen prüfen wir, ob die Verwaltung rechtmässig und angemessen gehandelt hat.
Die Ombudsperson und ihr Stellvertreter werden vom Parlament (Grosser Stadtrat) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im Reglement über die Ombudsstelle der Stadt Luzern geregelt. Die Ombudsstelle informiert den Grossen Stadtrat über ihre Tätigkeit im jährlichen Bericht.
Die Ombudsperson und ihr Stellvertreter sind unabhängig und neutral. Wir sind nicht an Weisungen der Stadtverwaltung gebunden.
Wir unterstehen der Schweigepflicht und garantieren Vertraulichkeit. Wir nehmen nur mit dem Einverständnis der Ratsuchenden mit der betroffenen Verwaltungsstelle Kontakt auf.