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Aufgaben

Was tun wir nicht?

Die Ombudsstelle ist keine Gerichtsinstanz. Deshalb hat die Ombudsperson keine Entscheidungsbefugnis. Das bedeutet, Verwaltungsentscheide können von ihr nicht aufgehoben oder korrigiert werden. Dafür steht der Rechtsweg offen.

Wenn Ratsuchende mit der Ombudsstelle Kontakt aufnehmen, werden laufende Fristen in verwaltungsinternen oder gerichtlichen Verfahren nicht unterbrochen.